§ 1
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Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft. |
§ 2
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Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung der Gluecklichste seiner Art. |
§ 3
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Der Mann hat eine eigene Meinung,die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermoegen. |
§ 4
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Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch Punkt 3 in Kraft. |
§ 5
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Das Ehepaar besteht aus zwei Haelften, die Frau ist die Bessere. |
§ 6
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Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus. |
§ 7
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Der Ehemann hat sein Einkommen puenktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen. |
§ 8
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Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel. |
§ 9
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Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschluessel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen. |
§10
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Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben. |
§11
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Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau. |
§12
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Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten. |
§13
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Meinungen duerfen nur von der Frau ausgesprochen und vom Mann nur gedacht werden. |
§14
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Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal Recht hat, sonst ist er gleich unten durch. |
§15
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Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchfuehrung dem Mann. |
§16
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Der Mann hat zu Essen was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen. |
§17
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Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er sollte aber niemals sagen: Du kannst mich gern haben!“ |
§18
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Das gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss. |
§19
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Unterhaltungen sollen laut und deutlich gefuehrt werden. Der Nachbar hat sicherlich auch Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen. |
§20
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Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck. Spaeter sind haertere Argumente wie z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen. |
§21
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Mitarbeit des Mannes im Haushalt ist streng verboten. Klare Befehle an die Frau ersetzen diese Muehe. |